Mietstreitigkeiten und Schlichtungsstelle

Hinterlegung von Mietzinsen
Verlangt der Mieter vom Vermieter die Beseitigung eines Mangels, so muss er ihm dazu schriftlich eine angemessene Frist setzen und kann ihm androhen, dass er bei unbenütztem Ablauf der Frist Mietzinse, die künftig fällig werden, bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegen wird. Er muss die Hinterlegung dem Vermieter schriftlich ankündigen (Art. 259g OR).

Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse für den Kreis Rorschach befindet sich im Rorschacher Rathaus. Wenden Sie sich an:

Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Dominik Stillhard
Rathaus
9400 Rorschach
Tel. 071 844 21 47
dominik.stillhard@rorschach.ch

Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, bei Streitigkeiten in Miet- und Pachtangelegenheiten eine Lösung zu suchen oder einen Entscheid zu fällen, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist.

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