Die Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Webseite des Kantons St. Gallen oder auf der Webseite des Bundes. 

Kontakt

Gemeinderatskanzlei Mörschwil, info@moerschwil.ch

Urnenstandort

Die Urne befindet sich im Gemeindehaus, Schulstrasse 3, Mörschwil und ist am Abstimmungssonntag von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet. 

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist bei der brieflichen Abstimmung zu beachten?
  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  3. Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  4. Briefliche Stimmen müssen bis spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen im Gemeindebriefkasten eintreffen.
  5. Das Fensterkuvert kann
    - unfrankiert der Post übergeben werden
    - in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder
    - an der Urne abgegeben werden.

Bei Missachtung dieser Auflagen ist die Stimmabgabe ungültig. Wir danken Ihnen für eine korrekte Stimmabgabe.