Asylwesen

Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.
Dabei sind die Gemeinden verpflichtet, Asylsuchende gemäss einem Verteilschlüssel aufzunehmen, unterzubringen, gegebenenfalls finanziell zu unterstützen und zu betreuen.

Die Gemeinde Mörschwil ist ausserdem bestrebt, Asylsuchende nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Tafel Mörschwil

Die Tafel Mörschwil ist eine Lebensmittelabgabestelle. Sie soll jenen Menschen eine Entlastung bieten, die mit wenig finanziellen Mitteln auskommen müssen. Gleichzeitig wird ein Raum für Austausch und Zusammenkunft geschaffen. Es werden zu einem solidarischen Betrag von einem Franken Lebensmittel abgegeben, die noch frisch und geniessbar sind, in den Supermärkten jedoch nicht mehr verkauft werden. Damit werden sie vor dem sogenannten «Foodwaste» gerettet. Die Tafel Mörschwil soll das Budget jener Menschen begünstigen, welche in Mörschwil wohnhaft sind und wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben, also bedürftig sind. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Personen, die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen.

Wenn Sie Fragen haben oder sich für eine Bezugskarte anmelden möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

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