Beglaubigungen und Legalisationen

Beim Einwohneramt können Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen (erhältlich auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch). Die Beglaubigung, dass eine Fotokopie, Abschrift oder Auszug mit dem Original übereinstimmt, ist ebenfalls möglich.

Dazu ist die persönliche Vorsprache mit dem entsprechenden Dokument sowie einem gültigen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) nötig. Führerausweis oder Ausländerausweis genügen nicht. Es ist keine Terminvereinbarung nötig.


Kosten

  • Beglaubigung Unterschrift für in Mörschwil gemeldete Personen: Fr. 15.00
  • Beglaubigung Unterschrift von nicht in Mörschwil gemeldeten Personen: Fr. 25.00
  • Beglaubigte Fotokopie eines Originals: Fr. 10.00


Überbeglaubigungen

Für Überbeglaubigungen (Apostillen) ist die Staatskanzlei St. Gallen zuständig.

Für Beurkundungen von Eheverträgen, Vermögensverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgeaufträgen, Bürgschaften, Stiftungen, Handelsrechten oder weiteren Beurkundungen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Amtsnotariat:
Amtsnotariate St. Gallen

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