An- und Abmeldung, Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Das Einwohneramt ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist die erste Anlaufstelle beim Zuzug und die letzte beim Wegzug. Das Einwohneramt beliefert verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung mit Informationen für die tägliche Arbeit.
An- und Abmeldungen sowie Adressänderungen innerhalb der Gemeinde müssen innert 14 Tagen erfolgen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Anmeldung
Schweizer/innen:
• Pass oder Identitätskarte
• Heimatschein
• Heimatausweis bei Wochenaufenthalt
• Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
• Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
• Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis der vermietenden Person)
Ausländer/innen:
• Pass oder Identitätskarte
• Ausländerausweis
• Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
• Eheschein (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
• Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
• Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis der vermietenden Person)
Abmeldung
• Schweizer/innen: Pass oder Identitätskarte
• Ausländer/innen: Ausländerausweis
Wohnortwechsel online melden
Sie können Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden online melden.
Rufen Sie auf der Webseite www.eportal.sg.ch die Dienstleistung «eUmzug» auf oder gehen Sie direkt auf www.eumzug.swiss. Dort können Sie An- und Abmeldungen sowie Adressänderungen innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.
Das Wichtigste zum eUmzugCH im Überblick
- eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Die Meldepflicht beträgt 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
- Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
- Sie haben weiterhin die Möglichkeit Ihren Wohnortwechsel am Schalter zu melden.
- Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden.
- Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über eUmzugCH melden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt (Fundbüro/Hundekontrolle) | 071 868 78 78 | einwohneramt@moerschwil.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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