Zugriffsberechtigungen auf das elektronische Grundbuch
Seit 1. Juli 2020 sind die Zugriffsberechtigungen auf das elektronsiche Grundbuch in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (Art. 29 Abs. 2 GBV). Die Bekanntgabe hat durch die politische Gemeinde zu erfolgen, weil der Kanton St.Gallen die Grundbuchführung mit Art. 177 f. des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (sGS 911.1) und somit auch die Rechte und Pflichten nach Art. 26 ff. GBV an die Gemeinden delegiert hat. Die Publikation muss mindestens die eingeräumten Benutzerprofile und die zugehörigen Benutzergruppen umfassen.
Informationen
- Datum
- 28. April 2021
- Herausgeber/-in
- Grundbuchamt Mörschwil
Dokumente
Name | |||
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Zugriffsberechtigungen_auf_das_elektronische_Grundbuch.pdf (PDF, 337.09 kB) | Download | 0 | Zugriffsberechtigungen_auf_das_elektronische_Grundbuch.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 071 868 78 60 | urs.baumann@moerschwil.ch |