Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Mörschwil erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Dazu ist ein Einbürgerungsgesuch bei uns einzureichen. Das Einbürgerungsgesuch wird durch mehrere Instanzen geprüft und beinhaltet - je nach Verfahren - auch ein Einbürgerungsgespräch vor dem Einbürgerungsrat. Je nachdem wird das Verfahren der "Einbürgerung im Allgemeinen", der "Besonderen Einbürgerung" oder der "Erleichterten Einbürgerung" angewendet. Eine erleichterte Einbürgerung ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie mit einer Schweizerin/einem Schweizer verheiratet sind oder einen schweizerischen Elternteil haben. 

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. 

Die Gemeinderatskanzlei informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das Gesuchsformular können Sie bei der Gemeinderatskanzlei beziehen.

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