Tombola-/Lottoveranstaltung
Die Bewilligungspflicht für Tombola-/ Lottoveranstaltungen ergibt sich aus dem Gesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten bzw. aus der entsprechenden Vollzugsverordnung.
Für die Durchführung von Tombola-/ Lottoveranstaltungen ist das Bewilligungsgesuch mindestens 4 Wochen vor dem Anlass der Gemeinderatskanzlei Mörschwil einzureichen.
Die Unterlagen sowie das Merkblatt zur Tombola-/Lottoveranstaltung finden Sie hier:
Mörschwil - Tombola-/Lottoveranstaltung (moerschwil.ch)
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 071 868 78 69 | michele.locher@moerschwil.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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